Kosten
Ersttermin 1h30 min 85 Euro.
Folgetermin 60 min 70 Euro
Erstattung
Gesetzlich Versicherte:
Die Kosten für die Behandlung zahlen Sie bitte nach Erhalt der Rechnung.
Bitte beachten Sie, dass die Osteopathie eine freiwillige Zusatzleistung der Krankenkassen ist. Der Umfang der Zahlung variiert stark. Am besten informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über Art und Umfang der Kostenübernahme.
Bei vielen Kassen ist eine ärztliche Verordnung Vorraussetzung für die Bezuschussung der osteopathischen Behandlung
Unter Osteokompass können Sie herausfinden, ob auch Ihre Krankenkasse osteopathische Behandlungen erstattet. Bei Fragen helfe ich Ihnen gerne weiter.
Falls Sie ihren Termin bei mir nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie diesen so schnell wie möglich abzusagen.
Kostenfrei können Termine bis 24h vor der Behandlung abgesagt werden. Danach muss ich ihnen die Hälfte des Behandlungspreises berechnen.
Privat Versicherte:
Wenn Sie privat versichert oder Beihilfe berechtigt sind oder Sie eine private Zusatzversicherung haben und Ihr Vertrag „alternative Heilmethoden“ oder „Heilpraktikerleistungen“ enthält, dann werden die osteopathischen Behandlungen meist erstattet.
Die Abrechnung der Kosten erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Der Umfang der Erstattung hängt von Ihrem jeweiligen Vertrag ab. Informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Häufigkeit der Behandlung
Häufigkeit und Abstand der Behandlungstermine richten sich individuell nach Ihnen und Ihren Beschwerden.
Erfahrungsgemäß umfasst eine Therapie zwei bis sechs Behandlungen. Bei chronischen Beschwerdebilder können es auch mehr Termine und die Abstände zwischen den Behandlungen länger sein.